Grüll-Strafe nach Protest reduziert
Nach Homophobie und Beleidigungen: Drastische Urteile für Rapid-Staff und -Spieler
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Dieser Artikel erschien erstmals am 5. März und wurde im letzten Absatz um mehrere Updates ergänzt.
Der Senat 1 der österreichischen Bundesliga hat am Montagabend seine Urteile für Rapid Wien rund um die Geschehnisse nach dem Wiener Derby bekannt gegeben: Für Mitglieder des Staff und des Spielerkaders setzte es drastische Strafen.
Geschäftsführer Steffen Hofmann, der die Austria nach der Partie als „Arschlöcher“ bezeichnet hatte, wurde aufgrund von Ehrverletzung für einen Monat vom Spielbetrieb ausgeschlossen, einen weiteren Monat bekam er auf zweijährige Bewährung. Co-Trainer Stefan Kulovits, der gemeinsam mit einigen Spielern den Gegner als „oaschwoam“ besang, wurde aufgrund von Diskriminierung für gleich zwei Monate ausgeschlossen, wie Hofmann bekam auch er einen weiteren Monat auf Bewährung bis 2026. Kulovits muss des Weiteren einen Anti-Diskriminierungs-Workshop besuchen.
Neben Hofmann und Kulovits wurden vor dem entscheidenden Meisterschaftsspiel gegen Austria Klagenfurt gleich fünf Spieler der Hütteldorfer bestraft: Die längsten Sperren bekamen hierbei Guido Burgstaller und der im Sommer zu Werder Bremen wechselnde Marco Grüll, die sich beide wie Kulovits an den homophoben Gesängen beteiligt hatten. Die beiden ÖFB-Nationalspieler wurden für drei Spiele gesperrt, weitere drei Spiele Sperre bekamen sie auf Bewährung bis 2026. Auch sie müssen einen Workshop besuchen.
Ebenfalls für Diskriminierung wurde Thorsten Schick gesperrt, er bekam eine Sperre von zwei Spielen samt weiterer drei auf Bewährung. Der Rechtsverteidiger muss ebenfalls einen Workshop besuchen wie auch Innenverteidiger Maximilian Hofmann und Niklas Hedl, die jeweils für eine Partie samt einem Spiel auf Bewährung gesperrt wurden. Hofmann und Hedl wurden im Gegensatz zu ihren Teamkollegen nur für die Verletzung des Fairplay-Gedankens belangt. Rapid selbst wurde mit einem bedingten Abzug von drei Punkten bestraft, die Bewährung läuft auch für den Verein für insgesamt zwei Jahre.
Der Senat begründete die Entscheidung folgendermaßen: „Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen. Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen.“
Update 05.03., 11:30 Uhr: Wie Rapid in einer Pressekonferenz bekanntgab, werden die Wiener gegen die verhängten Sperren Protest einlegen. Das Urteil sei laut Präsident Alexander Wrabetz zu hart ausgefallen.
Update 08.03., 14:45 Uhr: Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die Proteste des SK Rapid gegen die Spielsperren des Senat 1 behandelt und ist dabei zu folgenden Beschlüssen gekommen, wie SK Rapid Wien mitteilte:
Die Sperren von Guido Burgstaller (6 Spiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt), Thorsten Schick (5 Spiele Sperre, davon 3 Spiele bedingt) und Maximilian Hofmann (3 Spiele Sperre, davon 2 Spiele bedingt) wurden vollinhaltlich bestätigt.
Die Sperre von Marco Grüll wird insofern abgeändert, als die Gesamtsperre von 6 Spielen auf 5 Spiele reduziert wird, wobei davon 3 Spiele bedingt nachgesehen werden. Marco Grüll fehlt somit in den kommenden zwei Pflichtspielen.
Die Sperre gegen Niklas Hedl (3 Spiele) bleibt aufrecht, wird jedoch zur Gänze bedingt nachgesehen. Somit ist unsere Nummer 45 am Sonntag gegen Klagenfurt spielberechtigt.