Lächerlicher Bericht. Fußballer werden über ihre Vertragsdauer abgeschrieben. Neymar ist "nur" mit -44 Millionen in der Bilanz.
Wenn sie dafür einen Spieler verkaufen, ist die komplette Transfersumme direkt in der Bilanz. Dazu kommt dann halt, dass sich Vereine wie PSG sowieso ein Transferminus in extremer Höhe leisten können, ohne ihre Bilanz zu gefähreden
Also ersten kann die UEFA im Zuge des Financial Fair Play durchaus eigene Kriterien der Bilanzierung definieren und muss nicht zwangsläufig die nationale oder internationale Rechnungslegung anwenden. Zweitens ist die reinkommende Ablösesumme in diesem Fall dann nur insoweit gewinnerhöhend, wie sie den Buchwert übersteigt. Dieser muss ja auch ausgebucht werden.
Nein. Die UEFA kann nicht einfach eigene Vorgaben zur Bilanzierung machen. Deswegen tut es die UEFA auch nicht.
Die Ablöse muss den Wert der jährlichen Abschreibung überschreiten um positiv in der Jahresbilanz aufzutauchen.
Natürlich könnte Sie das, Auslegung des Financial Fair Play ist alleine ihre Sache, und damit auch die Kriterien der Bilanzierung und Bilanzanalyse. Welche Rechnungslegungsvorschriften befolgen Sie denn deiner Meinung nach? Die nationalen, wie das HGB, können es kaum sein, dann hätte jeder andere Vorraussetzungen und Kriterien. Blieben nur die IFRS, das wäre vor allem in Bezug auf die Abschreibungen interessant, da die IFRS nach dem fair value bilanzieren. Man hat ein Wahlrecht auf ein s.g. Neubewertungsmodell, d.h. zum BST können Assets zum fair value (Zeitwert) bewertet werden, was dazu führen würde, dass Fussballer zwischen 18- 27/28 kaum an wert verlieren, sprich abgeschrieben werden würden, im Gegenteil eher müsste erfolgsneutral zugeschrieben werden.
Es gelten die nationalen Bilanzierungsregeln. In Deutschland das HGB.
Da dies das komplette FFP noch mehr ad adsurbum führen würde, habe ich deine Aussage mal überprüft. Grundlage ist tatsächlich die aufgestellte Bilanz nach nationaler Rechnungslegung oder IFRS (je nachdem, wie der Verein bilanziert). Die UEFA stellt jedoch auf dieser Basis durch ihre Finanzkontrollkammer eine eigene Break-Even Rechnung auf, in der sie nur für die FFP- Rechnung relevante Kosten und Einnahmen berücksichtigt und im Hinblick auf verschiedene Rechnungslegung vor allem harmonisiert. Ich hoffe du hast es jetzt verstanden.
BTW: Deine Aussage zur Ablöse, welche positiv in der Bilanz auftaucht, wenn sie die Abschreibung übersteigt ist schlicht falsch. Die bisherige Abschreibung, die den Werteverzehr abbildet, hat nichts mit einem Gewinn oder Verlust aus einem Anlageabgang zu tun, verglichen wird der Verkaufspreis mit dem Buchwert, übersteigt sie ihn, entsteht ein Buchwertgewinn, im umgekehrten Fall ein Buchwertverlust.
Meine Aussage ist keinesfalls falsch. Für das FFP ist die jährliche Bilanz entscheidend. Wenn nun ein Spieler verkauft wird, dann wird er vorzeitig abgeschrieben. Das heißt der Restbuchwert gegen negativ in die Bilanz ein. Gleichzeitig geht die Ablöse in voller Höhe positiv in die Bilanz ein.
PS: Das die UEFA eine eigene BE Rechnung aufstellt verändert nicht die Art der Abschreibung. Sie verändern ja nicht die einzelnen Posten.